September 2010
Mo Di Mi Do Fr Sa So
30 31 1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30 1 2 3
Portrait PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator RC Zürich   
Montag, 28. April 2008 um 09:45 Uhr

Welche Hilfe ist zu erwarten ?

Betroffene mit angeborener oder erworbener Querschnittslähmung und deren Angehörigen bedürfen nach der erstmaligen Rehabilitation lebenslang einer qualifizierten Rechtsberatung. Im Vordergrund stehen Versicherungsfragen.

Mitglieder vom RC Zürich oder der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung (SPV) haben im Sozialversicherungsbereich Anspruch auf unentgeltliche Beratung.
Auch in anderen Rechtsgebieten wie Arbeits-, Familien- oder Steuerrecht werden die Mitglieder beraten, wenn ein Zusammenhang mit der Behinderung besteht.


Das Ressort Sozial- und Rechtsberatung wird von kompetenten Rechtsanwälten betreut. Der Ressort-Kommission gehören Anwälte, Sozialberater und Richter aus der ganzen Schweiz an.



Erste Auskünfte clubintern:
(Ressortverantwortliche)

Susanne Vonwiller
Hönggerstrasse 137
8037 Zürich
Tel. 044 272 24 97

 



oder direkt bei:
(SPV / Ressortchef)

 

Institut für Sozial- und Rechtsberatung
Dr. Michael Weissberg, Fürsprecher
Zentralstrasse 47
2502 Biel
Tel. 032 322 12 33
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

 




Weitere Ziele

Das Ressort Sozial- und Rechtsberatung setzt sich nicht nur im Rahmen der individuellen Rechtsberatung und für eine bessere Chancengleichheit der Querschnittsgelähmten ein, sondern wirkt dauerhaft auf eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen bei Bund, Kantonen und Gemeinden hin.
Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 18. April 2010 um 15:33 Uhr
 
RC Zürich, Powered by Joomla! and designed by SiteGround web hosting